
Materielles Recht ist die Summe der Rechtsnormen, welche Entstehung, Veränderung und Untergang von Rechten regeln. Das Gegenstück zum materiellen Recht ist das formelle Recht, dessen Regelungen sich insbesondere auf die gerichtliche Feststellung (Prozessrecht) und Durchsetzung des materiellen Rechts beziehen. Zum Teil wird daher auch das Begriff...
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ist das den Gegenstand betreffende Recht (z. B. Privatrecht, Strafrecht) im Gegensatz zum formellen Recht (Verfahrensrecht). Lit.: Simshäuser, W., Zur Entwicklung des Verhältnisses von materiellem recht und Prozessrecht seit Savigny, 1965; Kollmann, Begriffs- und Problemgeschichte, 1996
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